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09.02.2012
Einsatzfahrzeugen richtig begegnen Drucken E-Mail

Einsatzfahrt Begegnet man im Straßenverkehr ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn, ist die Einsatzstelle nicht mehr weit. Der Paragraph 38 in der Straßenverkehrsordnung regelt genau, wer diese Sondersignale einsetzen darf. Das Wegerecht wird auch nur in Anspruch genommen wenn höchste Eile geboten ist um z. B. Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden zu verhindern, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder um bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Blaulicht und Martinshorn zusammen gewähren einem Einsatzfahrzeug das Wegerecht, d.h. alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Da wir bei einigen Einsatzfahrten des Öfteren Unsicherheit bei manchen Verkehrsteilnehmern beobachtet haben, soll folgende Grafik das Verhalten bei Begegnungen mit Einsatzfahrzeugen genauer erläutern:

 

 

Vergessen Sie bei dem Ganzen nicht den Blinker zu setzten, damit Sie uns zeigen in welche Richtung Sie freie Bahn schaffen.

 
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